Nicht jeder Vermieter kann ein Wasserbett dulden. Manche Wohnungen sind sehr alt und das Gewicht könnte zu groß werden, wenn dort ein Wasserbett aufgestellt wird. Das Wasserbett an sich hat kein hohes Gewicht, wird dieses mit Wasser gefüllt, steigt das Gewicht enorm an und es kann zu Problemen kommen. Alte Häuser sind noch mit alten Böden versehen und diese haben keine so hohe Traglast. Natürlich gibt es auch andere Fälle. Jedoch sollte man den Vermieter über ein Wasserbett informieren. Dieser kann auch sagen, ob die Decken dieses Gewicht tragen können.
Ist man dazu noch in einem sehr großen Mietshaus sind sehr viele Parteien davon betroffen, wenn das Wasserbett einen Defekt erleidet und das Wasser vielleicht herausläuft. Dies sind sehr viele Liter, die sich da in der Wohnung und auch im Haus verteilen können. Davor haben die Vermieter Angst. Verbieten kann man jedoch seinem Mieter grundsätzlich nicht, welche Möbelstücke er in seine Wohnung stellt. Allerdings gibt es auch Einschränkungen, die getroffen werden können. Sollte die Traglast oder andere Gegebenheiten nicht dafür sprechen, kann der Vermieter dies verneinen und das Wasserbett darf nicht aufgestellt werden.
Hat man allerdings ein sehr gutes Verhältnis zu seinem Vermieter, so bringt einen das sehr weit nach vorne und man kommt vielleicht auch zu seinem heiß geliebten Wasserbett. Alle Vor- und Nachteile sollten vorab geklärt werden und vielleicht hält man dies auch schriftlich fest, um ganz sicher gehen zu können. So hat man etwas in der Hand, wenn der Vermieter doch wieder anders entscheiden sollte. Genauso hat aber auch der Vermieter etwas in der Hand, wenn der Mieter sich nicht richtig verhält oder das Wasserbett vielleicht in irgendeiner Form ärger macht.
